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Definition: Rechtsverordnung (Art. 80 Abs. 1 GG)
Definition
Was versteht man unter einer „Rechtsverordnung“ (Art. 80 Abs. 1 GG)?
Rechtsverordnungen stellen materielle abstrakt-generelle Rechtsnormen dar, die von der Exekutive aufgrund einer gesetzlichen Ermächtigung zur Regelung staatlicher Angelegenheiten erlassen werden.
Fundstellen
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