Zur behaupteten Stigmatisierung der Begriffe gibt es eine interessante Studie aus dem
Jahr 2020. Dabei wurde die Wirkung der Begriffe sowohl auf Laien als auch Personen mit Vorwissen getestet. Während der Großteil der Befragten die „alten“ Begriffe abstrakt für stigmatisierender hielt, zeigte sich in der praktischen Anwendung kein signifikanter Unterschied zwischen „alten“ und „neuen“ Begriffen. In den Worten der Studie:
"Dennoch findet sich in unseren Daten keine starke Evidenz dafür, dass die Begriffe tatsächlich zu einer Einfärbung der Personenwahrnehmung führen (lediglich für die explorativ erfassten Einschätzungen finden sich im Falle des alten Begriffs der seelischen Abartigkeit eine höhere Einschätzung für den Vollbesitz geistiger Kräfte und geringere Einschätzungen der Impulssteuerung als für den novellierten Begriff der seelischen Störung). Für juristische und psychologische Experten ließe sich das damit erklären, dass sie die Begriffe als veraltet einordnen und ihre negative Wirkung neutralisieren können. Jedoch zeigten sich in unserer Studie auch für Laien, für Menschen also, die den Gebrauch dieser Terminologie weder gewohnt sind noch ihn kontextualisierend „entschärfen“ können, keinerlei Auswirkungen auf die eingeschätzte
Schuld- und Einsichtsfähigkeit sowie Gefährlichkeit. Tatsächlich fand sich für keine der untersuchten Variablen eine Moderation in dem Sinne, dass die Begriffe eine unterschiedliche Wirkung je nach Vorwissen hatten (Hypothese 4).“
Das zeigt, dass die Begriffe abstrakt als stigmatisierend wahrgenommen wurden (warum ist nicht geklärt), jedoch nichts an der Vorstellung über die konkret betroffenen Personen ändern, also praktisch nicht stigmatisieren. Niemand wird für weniger Mensch gehalten, ob er nun als schwachsinnig oder intelligenzvermindert bezeichnet wird.
Es handelt sich um einen ästhetischen Streit, der sich auf die Realität der Rechtsprechung und des Rechtsempfindens nicht auswirkt. Der Begriff des Schwachsinns findet sich bereits im 19.
Jahrhundert im Deutschen Wörterbuch und galt psychiatrisch bis ins 20.
Jahrhundert hinein als Oberbegriff für verschiedene Stadien der
Intelligenzminderung
. Die betreffende Formulierung wurde auch erst 1975 ins Strafgesetzbuch aufgenommen und nicht - wie hier der Eindruck entsteht - durch die Nationalsozialisten.
Der Link zur Studie: https://link.springer.com/article/10.1007/s11757-020-00640-xm