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Definition: Berufszugangsregelung, subjektiv (Art. 12 GG)
7. Mai 2026
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Definition
Was versteht man unter einer „subjektiven Berufszugangsregelung“ (Art. 12 GG):
Subjektive Berufszugangsregelungen sind solche, die die Berufswahl von der persönlichen Qualifikation des Anwärters abhängig machen.
Fundstellen
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