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Definition: Vergehen (§ 12 Abs. 2 StGB)
7. Mai 2026
7 Kommentare
Definition
Wann handelt es sich bei einer strafbaren Tat um ein „Vergehen“ (§ 12 Abs. 2 StGB)?
Vergehen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit unter einem Jahr Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bedroht sind.
Fundstellen
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