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Definition: Nichtvermögensschaden (§ 253 Abs. 1 BGB)
Definition
Definiere den Begriff des „Nichtvermögensschadens“ (§ 253 Abs. 1 BGB):
Der Nichtvermögensschaden ist eine unfreiwillige Beeinträchtigung von Gütern und Interessen ohne Vermögenswert (=immaterieller Schaden).
Fundstellen
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