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Definition: Vollstreckungstitel (vor § 704 ZPO)
6. Juli 2026
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Definition
Was versteht man unter dem Begriff des (Vollstreckungs-)Titels (vgl. z.B. § 704 ZPO)?
Ein Titel (Vollstreckungstitel) ist eine Entscheidung oder beurkundete Erklärung, aus der durch Gesetz die Zwangsvollstreckung zugelassen ist.
Diese Definition kannst Du nachschlagen im Thomas/Putzo, ZPO, 45.A. 2024, Vor § 704 RdNr. 14.
Der Vollstreckungstitel gehört neben der Vollstreckungsklausel, dem Vollstreckungsantrag und der Titelzustellung zu den allgemeinen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung. Die wichtigsten Vollstreckungstitel sind normiert in:
§ 704 ZPO (vollstreckbare Endurteile);
§ 794 Abs. 1 Nr. 1-9 ZPO (Vergleiche, Kostenfestsetzungsbeschlüsse, Beschlüsse, Vollstreckungsbescheide, notarielle Unterwerfungserklärungen etc.);
§ 93 ZVG (Zuschlagsbeschlüsse).
Fundstellen
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