Jurafuchs

4,8(5.422 mal geöffnet in Jurafuchs)

Definition: Verbrechensverabredung (§ 30 Abs. 2 StGB)

7. Mai 2026

Definition

Was versteht man unter einer „Verbrechensverabredung“ (§ 30 Abs. 2 StGB)?

Eine Verbrechensverabredung ist die (ausdrückliche oder konkludente) ernst gemeinte Übereinkunft wenigstens zweier Personen, ein Verbrechen als Mittäter zu begehen oder einen Dritten gemeinsam zu einem Verbrechen anzustiften.

Die Verabredung ist damit die Vorstufe zur Mittäterschaft oder zur gemeinsamen Anstiftung.

Fundstellen

Wie funktioniert Jurafuchs?

Jurafuchs
Eine Besprechung von:Jurafuchs
FacebookTwitterLinkedInInstagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!