4,0(95 mal geöffnet in Jurafuchs)
Definition: Unbeendeter Versuch (§ 24 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 StGB) - Definition
Definition
Beim Rücktritt des Einzeltäters musst Du den beendeten und den unbeendeten Versuch abgrenzen, um die erforderliche Rücktrittshandlung zu bestimmen. Wann liegt ein unbeendeter Versuch vor?
Ein unbeendeter Versuch liegt vor, wenn der Täter glaubt, noch nicht alles zur Herbeiführung des Erfolgs Erforderliche getan zu haben.
Fundstellen
Wie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!