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Definition: Gebotenes Handeln (§ 13 StGB)

7. Mai 2026
13 Kommentare

Definition

Bei einem unechten Unterlassungsdelikt prüfst Du unter anderem, ob der Täter die gebotene Handlung nicht vorgenommen hat. Wann ist ein Handeln „geboten“ (§ 13 StGB)?

Geboten ist ein Handeln, wenn es nach dem ex-ante-Urteil eines objektiven Beobachters die Tatbestandsverwirklichung effektiv verhindern kann.

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