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Definition: Definition des Vermögensnachteils bei der (Räuberischen) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)
Definition
Der Tatbestand der (Räuberischen) Erpressung setzt den Eintritt eines Vermögensnachteils voraus. Kennst du dessen Definition?
Ein Vermögensnachteil ist ein negativer Saldo zwischen dem Wert des Vermögens vor und nach Eintritt des Nötigungserfolgs.
Fundstellen
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