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Definition: Freiheit der Wahl (Art. 38 Abs. 1 S. 1 GG)

7. Mai 2026
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Definition

Was bedeutet der Grundsatz der Freiheit der Wahl (Art. 38 Abs. 1 S. 1 GG)?

Die Freiheit der Wahl schließt jeden auch nur mittelbaren Zwang oder Druck auf die Entscheidungsfreiheit eines Wählenden von außen aus. Die Entschließungsfreiheit der Wählenden muss sowohl in der Vorbereitungsphase einer Wahl als auch für den Wahlakt selbst sichergestellt sein.

Fundstellen

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