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Definition: Eigentum (Art. 14 GG)

6. Juli 2026
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Definition

Definiere den verfassungsrechtlichen Eigentumsbegriff (Art. 14 GG)?

Der verfassungsrechtliche Begriff des Eigentums umfasst alle vermögenswerten Rechte, die dem Berechtigten von der Rechtsordnung in der Weise zugeordnet sind, dass er die damit verbundenen Befugnisse nach eigenverantwortlicher Entscheidung zu seinem privaten Nutzen ausüben darf.

Art. 14 Abs. 1 GG gewährleistet dabei neben dem Bestand des Eigentums auch die Verfügungsbefugnis des Inhabers.

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