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Definition: Sachmangel (§ 434 Abs. 1 BGB)
Definition
Wann ist eine Sache frei von Sachmängeln?
Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang den subjektiven Anforderungen, den objektiven Anforderungen und den Montageanforderungen dieser Vorschrift entspricht.
Fundstellen
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