Jurafuchs

4,8(10.984 mal geöffnet in Jurafuchs)

Definition: Dissens (§§ 154 f. BGB)

7. Mai 2026
6 Kommentare

Definition

Was versteht man unter einem Dissens i.S.d. §§ 154 f. BGB?

Ein Dissens ist ein Einigungsmangel. Man unterscheidet zwischen dem offenen Dissens (§ 154 Abs. 1 BGB), bei dem sich die Parteien der Tatsache bewusst sind, dass sie sich nicht oder nicht vollständig geeinigt haben, und dem versteckten Dissens (§ 155 BGB), bei dem sie sich dessen nicht bewusst sind.

Fundstellen

Wie funktioniert Jurafuchs?

Jurafuchs
Eine Besprechung von:Jurafuchs
FacebookTwitterLinkedInInstagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community