Jurafuchs

4,8(3.812 mal geöffnet in Jurafuchs)

Definition: Akkusationsprinzip (§ 151 StPO)

7. Mai 2026
3 Kommentare

Definition

Was versteht man unter dem Begriff „Akkusationsprinzip“ (§ 151 StPO)?

Das Akkusationsprinzip (auch: Anklagegrundsatz) besagt, dass ohne Erhebung einer Klage keine gerichtliche Untersuchung stattfindet.

„Wo kein Kläger, da kein Richter“. Das Akkusationsprinzip ist Teil des Offizialprinzips.

Fundstellen

Wie funktioniert Jurafuchs?

Jurafuchs
Eine Besprechung von:Jurafuchs
FacebookTwitterLinkedInInstagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community