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Definition: Gefährliches Werkzeug - abstrakt-objektiv Betrachtung (§ 244 Abs. 1 Nr. 1a StGB)
Definition
Was versteht man nach Auffassung des BGH unter einem „gefährlichen Werkzeug“ iSd § 244 Abs. 1 Nr. 1a Alt. 2 StGB (abstrakt-objektiv)?
Als gefährliches Werkzeug ist ein Gegenstand anzusehen, der im Fall seines Einsatzes gegen Personen aufgrund seiner objektiven Beschaffenheit die Eignung besitzt, erhebliche Verletzungen herbeizuführen.
Fundstellen
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