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Definition: Freiheit (i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB)

7. Mai 2026

Definition

Was versteht man unter Freiheit i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB?

Freiheit i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB ist ausschließlich die körperliche Bewegungsfreiheit.

Sich aus dem restriktiven Freiheitsbegriff ergebende Schutzlücken werden durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb geschlossen.

Fundstellen

Wie funktioniert Jurafuchs?

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