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Definition: Obliegenheit (vor § 241 BGB)

7. Mai 2026
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Definition

Was versteht man unter einer „Obliegenheit“?

Eine Obliegenheit ist die Verbindlichkeit einer Partei des Schuldverhältnisses, deren Erfüllung von der anderen Partei nicht verlangt werden kann; die mit der Obliegenheit belastete Partei erleidet jedoch Rechtsnachteile, wenn sie der Obliegenheit nicht nachkommt.

Bei der Verletzung von Obliegenheiten spricht man insoweit auch von einem „Verschulden gegen sich selbst“. Beispiele für Obliegenheiten sind zum Beispiel die Schadensminderungsobliegenheit des Geschädigten (§ 254 Abs. 2 BGB). Kommt er dieser nicht nach, so verringert sich sein Schadensersatzanspruch.

Fundstellen

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