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Definition: Vollstreckungsgläubiger und Vollstreckungsschuldner (§ 704 ZPO)
7. Mai 2026
Definition
Wer ist der Vollstreckungsgläubiger und wer Vollstreckungsschuldner?
Der Vollstreckungsgläubiger ist derjenige, der die Zwangsvollstreckung aus dem titulierten Anspruch betreiben kann. Der Vollstreckungsschuldner ist derjenige, gegen den der titulierte Anspruch vollstreckt werden darf.
Fundstellen
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