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Definition: Allgemeines Gesetz (Art. 5 Abs. 2 GG)
Definition
Was versteht man nach der Kombinationstheorie des BVerfG unter allgemeinen Gesetzen i.S.d. Art. 5 Abs. 2 GG?
Gesetze sind allgemein, wenn sie sich weder gegen die Meinungsfreiheit an sich noch gegen bestimmte Meinungen richten, sondern schlechthin dem Schutz eines, ohne Rücksicht auf eine bestimmte Meinung, zu schützenden Rechtsgutes dienen.
Fundstellen
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