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Definition: Kausalität, kumulative (vor § 12 StGB)
Definition
Was versteht man unter „kumulativer Kausalität“?
Kumulative Kausalität liegt vor, wenn zwei voneinander unabhängige Handlungen den Erfolg, den sie jeweils isoliert betrachtet nicht erzielen könnten, erst durch ihr Zusammenwirken herbeiführen.
Fundstellen
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