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Definition: Notstand, übergesetzliche entschuldigende (vor § 35 StGB)

7. Mai 2026
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Definition

Was versteht man unter einem „übergesetzlichen, entschuldigenden Notstand“?

Unter dem übergesetzlichen entschuldigenden Notstand ist eine Situation zu verstehen, in welcher der Täter existenzielle Güter verletzt, um gleichwertige andere Güter, die weder ihm noch einer ihm nahestehenden Person gehören, zu retten.

Eine Rechtfertigung über den rechtfertigenden Notstand (§ 34 StGB) scheitert hier an der Gleichwertigkeit der Rechtsgüter und die Entschuldigung über den entschuldigenden Notstand (§ 35 Abs. 1 StGB) wegen des fehlenden Angehörigenverhältnisses. Der übergesetzliche, entschuldigende Notstand ist insofern als Korrektiv für Extremsituationen vorgesehen. Mit Ausnahme des Angehörigenverhältnisses sind die Voraussetzungen identisch zum entschuldigenden Notstand. Klassisches Lehrbuchbeispiel ist der Bahnbeamte, der ein Zugunglück mit zahlreichen Toten dadurch abwendet, dass er den Zug auf ein Nebengleis leitet, wo dieser dann aber drei Gleisarbeiter überrollt.

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