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Definition: Verteidigung (§ 32 StGB)
Definition
Wann liegt eine „Verteidigung“ i.S.d. Notwehr vor (§ 32 StGB)?
Verteidigung ist jedes Verhalten, durch das der Betroffene dem Angriff entgegentritt. Darunter fallen Maßnahmen der sog. Schutzwehr (z.B. Blocken eines Schlags) und der Trutzwehr (z.B. ein Fausthieb als Gegenschlag).
Fundstellen
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