4,9(5.722 mal geöffnet in Jurafuchs)
Definition: Ermessen (§ 40 VwVfG)
Definition
Was versteht man unter dem „Ermessen“ der Verwaltung?
Ermessen liegt vor, wenn eine gesetzliche Regelung der Verwaltung einen Entscheidungsspielraum einräumt.
Fundstellen
Wie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!