Jurafuchs

4,9(5.722 mal geöffnet in Jurafuchs)

Definition: Ermessen (§ 40 VwVfG)

7. Mai 2026
2 Kommentare

Definition

Was versteht man unter dem „Ermessen“ der Verwaltung?

Ermessen liegt vor, wenn eine gesetzliche Regelung der Verwaltung einen Entscheidungsspielraum einräumt.

Das Ermessen kann sich auf die Frage beziehen, überhaupt zu handeln, obwohl der Tatbestand eines Gesetzes erfüllt ist (=Entschließungsermessen). Zudem kann es auch die Möglichkeit geben, dass die Behörde zwischen mehreren Rechtsfolgen wählen kann (=Auswahlermessen).Ermessensentscheidungen erkennst Du regelmäßig (aber nicht immer!) bereits an der gesetzlichen Formulierung („kann“ statt „muss“).

Fundstellen

Wie funktioniert Jurafuchs?

Jurafuchs
Eine Besprechung von:Jurafuchs
FacebookTwitterLinkedInInstagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community