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Definition: Vorsatz, bedingter - Billigungstheorie (§ 15 StGB)
7. Mai 2026
Definition
Wann liegt nach der Billigungstheorie der Rechtsprechung „bedingter Vorsatz“ des Täters vor?
Nach der Billigungstheorie der Rspr. hat der Täter bedingten Vorsatz, wenn er den als möglich erkannten Erfolg billigend in Kauf nimmt.
Fundstellen
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