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Definition: Rechtsweg (§ 90 Abs. 2 S. 1 BVerfGG)
7. Mai 2026
Definition
Was versteht man unter denm Begriff des Rechtswegs (§ 90 Abs. 2 S. 1 BVerfGG)?
Der Begriff des Rechtswegs umfasst jede gesetzlich normierte Möglichkeit der Anrufung eines Gerichts.
Fundstellen
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