4,9(2.565 mal geöffnet in Jurafuchs)
Definition: Devolutiveffekt (§ 73 Abs. 1 S. 1 VwGO)
7. Mai 2026
Definition
Was versteht man unter dem Devolutiveffekt (vgl. § 73 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 VwGO)?
Devolutiveffekt bedeutet, dass die Entscheidungskompetenz auf die nächsthöhere Behörde übergeht.
Dies ist im Widerspruchsverfahren dann der Fall, wenn die Ausgangsbehörde dem Widerspruch nicht abhilft (§ 73 Abs. 1 S. 1, S. 2 Nr. 1 VwGO).
Fundstellen
Wie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!