Jurafuchs

4,8(9.115 mal geöffnet in Jurafuchs)

Definition: Tiefgreifende Bewusstseinsstörung (§ 20 StGB)

7. Mai 2026
3 Kommentare

Definition

Was versteht man unter einer „tiefgreifenden Bewusstseinsstörung“ (§ 20 StGB)?

Eine tiefgreifende Bewusstseinsstörung ist eine schwere nicht krankhafte Bewusstseinstrübung oder -einengung, die zu einem Verlust der raumzeitlichen Orientierung führt (z. B. extreme Gefühlsbewegungen mit körperlichen Begleiterscheinungen, str. Rauschzustände).

Die Prüfung der (verminderten) Schuldunfähigkeit (§§ 20, 21 StGB) erfolgt zweistufig: (1) Zunächst muss einer der vier im Gesetz genannten biologischen Befunde vorliegen (krankhaft seelische Störung, tiefgreifende Bewusstseinsstörung, Intelligenzminderung, schwere seelische Störung). (2) Zu prüfen ist dann, ob der Täter wegen des Befunds psychisch unfähig war, also entweder in seiner Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit beeinträchtigt war.

Fundstellen

Wie funktioniert Jurafuchs?

Jurafuchs
Eine Besprechung von:Jurafuchs
FacebookTwitterLinkedInInstagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community