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Definition: Tiefgreifende Bewusstseinsstörung (§ 20 StGB)
Definition
Was versteht man unter einer „tiefgreifenden Bewusstseinsstörung“ (§ 20 StGB)?
Eine tiefgreifende Bewusstseinsstörung ist eine schwere nicht krankhafte Bewusstseinstrübung oder -einengung, die zu einem Verlust der raumzeitlichen Orientierung führt (z. B. extreme Gefühlsbewegungen mit körperlichen Begleiterscheinungen, str. Rauschzustände).
Fundstellen
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