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Definition: Eigentum (§ 903 BGB)

7. Mai 2026
3 Kommentare

Definition

Was ist Eigentum i.S.d. § 903 BGB?

Eigentum (§ 903 BGB) ist das absolute Recht mit einer Sache nach Belieben zu verfahren und andere von jeglicher Einwirkung auszuschließen.

Fundstellen

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