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Definition: Digitale Inhalte (§ 327 Abs. 2 BGB)
7. Mai 2026
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Definition
Was versteht man unter einem „digitalen Inhalt“ (§ 327 Abs. 2 BGB)?
Digitale Inhalte sind Daten, die in digitaler Form erstellt und bereitgestellt werden.
Fundstellen
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