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Definition: Digitale Inhalte (§ 327 Abs. 2 BGB)

7. Mai 2026
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Definition

Was versteht man unter einem „digitalen Inhalt“ (§ 327 Abs. 2 BGB)?

Digitale Inhalte sind Daten, die in digitaler Form erstellt und bereitgestellt werden.

Der Begriff digitale Inhalte ist in § 327 Abs. 2 S. 1 BGB legaldefiniert, sodass Du den Begriff nicht auswendig lernen musst.

Fundstellen

Wie funktioniert Jurafuchs?

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