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Definition: Rechtswidrigkeit des Angriffs (§ 32 Abs. 2 StGB)

7. Mai 2026
19 Kommentare

Definition

Was versteht man unter „Rechtswidrigkeit des Angriffs“ (§ 32 Abs. 2 StGB)?

Ein Angriff ist rechtswidrig, wenn er objektiv im Widerspruch zur Rechtsordnung steht. Einen Straftatbestand muss das Angriffsverhalten aber nicht erfüllen. An der Rechtswidrigkeit fehlt es, wenn der Angriff seinerseits durch einen Rechtfertigungsgrund gedeckt ist.

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