Liebe @[forste35](257528), liebe Jurafüchse, da die letzte Antwort unseres Moderators hier fünf mal runtergevotet wurde und wir den Fall nochmal in der Redaktion diskutiert haben, sehe ich mich zu folgender Klarstellung gezwungen:
Was @[Tim Gottschalk](287974) vorausgehend erläutert hat, ist nicht nur richtig, sondern Definitionen sind weder gottgegeben noch unveränderlich. Definitionen konkretisieren unbestimmte Rechtsbegriffe und sind
wesentliche Bestandteile des juristischen Arbeitens. Sie wurden überwiegend von der Rechtsprechung und der Literatur entwickelt, und meistens hat sich eine einheitliche Definition herausgebildet. Ihr müsst viele Definitionen kennen, weshalb wir dieses Tool geschaffen haben. Wir haben uns dabei zumeist für eine Definition entschieden und teilweise auch vorherrschende Definitionen aus rechtswissenschaftlichen Erwägungen heraus fortentwickelt.
Und dann erleben wir folgendes: Wenn wir immer die exakt gleiche Definition verwenden, kommen manche von euch um die Ecke und beschweren sich, sie hätten es anders gelernt und unsere Variante sei
ja nicht die einzige Möglichkeit. Wechseln wir in unseren systematischen Kursen aber zwischen verschiedenen sprachlichen Varianten derselben Definitionen ein bisschen durch, damit der Inhalt wirklich ankommt und wir für euch deutlich machen, welche Elemente letztlich entscheidend sind, beschwert sich wer, dass das
ja einheitlich gehandhabt werden sollte. Es ist schwierig, es euch allen recht zu machen. Was ihr wissen sollt: Trotz vereinzelter Fehler machen das nicht willkürlich. Wir haben eine einheitliche Linie, die auf unserer Didaktik basiert.
Beste Grüße - Wendelin für das Jurafuchs-Team