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Definition: Im Verkehr erforderliche Sorgfalt (§ 276 Abs. 2 BGB)

7. Mai 2026
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Definition

Was versteht man unter der „im Verkehr erforderlichen Sorgfalt“ (§ 276 Abs. 2 BGB)?

Die im Verkehr erforderliche Sorgfalt ist die Sorgfalt, die von einem durchschnittlichen Angehörigen des betreffenden Verkehrskreises erwartet werden kann.

Fundstellen

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