Jurafuchs

4,8(5.762 mal geöffnet in Jurafuchs)

Definition: Missbrauchen (§ 266 Abs. 1 StGB)

9. Mai 2026
12 Kommentare

Definition

Wann „missbraucht“ der Täter seine rechtliche Befugnis (§ 266 Abs. 1 StGB)?

Die rechtliche Befugnis missbraucht der Täter, wenn er die ihm im Innenverhältnis gesetzten Schranken überschreitet, und zwar in einer Weise, die den vertretenen Treugeber im Außenverhältnis rechtlich wirksam bindet und dadurch schädigt. Alternativ (Kurzformel): Missbrauch ist das Überschreiten des rechtlichen Dürfens im Rahmen des rechtlichen Könnens.

Fundstellen

Wie funktioniert Jurafuchs?

Jurafuchs
Eine Besprechung von:Jurafuchs
FacebookTwitterLinkedInInstagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community