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Definition: Verlust des Sehvermögens (§ 226 Abs. 1 Nr. 1 StGB)
7. Mai 2026
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Definition
Was versteht man unter dem „Verlust des Sehvermögens“ (§ 226 Abs. 1 Nr. 1 StGB)?
Der Verlust des Sehvermögens auf einem oder beiden Augen ist die Aufhebung der Fähigkeit (ab ca. 90%), mittels der Augen Gegenstände wahrzunehmen, wenn auch nur auf kurze Entfernung.
Fundstellen
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