4,9(3.224 mal geöffnet in Jurafuchs)
Definition: Garantie (§ 276 Abs. 1 BGB)
Definition
Was versteht man unter einer „Garantie“ (§ 276 Abs. 1 BGB)?
Eine Garantie ist das Versprechen des Schuldners, für einen bestimmten Umstand unbedingt einzustehen und für den Fall des Fehlens haften zu wollen.
Fundstellen
Wie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!