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Definition: Besitzer, nicht-so-berechtigter (§§ 987 ff. BGB)

7. Mai 2026
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Definition

Was versteht man unter einem „nicht-so-berechtigten Besitzer“?

Von einem „nicht-so-berechtigten Besitzer“ spricht man in Fällen, in denen der Besitzer zwar tatsächlich zum Besitz berechtigt ist. Allerdings überschreitet der Besitzer die Grenzen seines Besitzrechts.

Nach h.M. kommen die §§ 987 ff. BGB in dieser Situation nicht zur Anwendung, da keine Vindikationslage besteht.

Fundstellen

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