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Definition: Durch einen anderen (§ 25 Abs. 1 Var. 2 StGB)
7. Mai 2026
Definition
Wann begeht der mittelbare Täter die Tat „durch einen anderen“ (§ 25 Abs. 1 Var. 2 StGB)?
Eine Tat durch einen anderen begeht, wer die Tatbestandsverwirklichung durch tatbeherrschende Steuerung des Vordermannes zurechenbar verursacht.
Fundstellen
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