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Definition: Leistung (§ 812 Abs. 1 S. 1 BGB)

7. Mai 2026
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Definition

Was versteht man unter „Leistung“ (§ 812 Abs. 1 S. 1 BGB)?

Leistung ist die bewusste, zweckgerichtete Mehrung fremden Vermögens.

Fundstellen

Wie funktioniert Jurafuchs?

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