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Definition: Veränderung des Erscheinungsbilds (§ 303 Abs. 2 StGB)

9. Mai 2026

Definition

Was versteht man unter „Veränderung des Erscheinungsbilds“ (§ 303 Abs. 2 StGB)?

Das Erscheinungsbild einer Sache wird verändert, wenn ihre visuell wahrnehmbare Oberfläche infolge unmittelbarer körperlicher Einwirkung in einen anderen als den ursprünglichen Zustand versetzt wird

Fundstellen

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