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Definition: Überschießende Innentendenz (§ 242 StGB)

9. Mai 2026
9 Kommentare

Definition

Was versteht man unter „überschießender Innentendenz“?

Von einer überschießenden Innentendenz spricht man, wenn ein subjektives Tatbestandsmerkmal keinen Bezugspunkt im objektiven Tatbestand hat.

Bsp.: Die Zueignungsabsicht (Diebstahl, § 242 StGB, Raub, § 249 StGB) oder auch die Bereicherungsabsicht (Erpressung, § 253 StGB, Betrug, § 263 StGB): Weder die Zueignung noch die Bereicherung ist ein Merkmal des objektiven Tatbestands.

Fundstellen

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