4,8(8.115 mal geöffnet in Jurafuchs)
Definition: Beweisverwertungsverbot (§ 261 StPO)
Definition
Was versteht man unter einem „Beweisverwertungsverbot“ im Strafprozess?
Unter einem Beweisverwertungsverbot versteht man das Verbot, ein bestimmtes Beweismittel und die hierdurch ermittelten Tatsachen zum Gegenstand der gerichtlichen Beweiswürdigung und Urteilsfindung zu machen.
Fundstellen
Wie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!