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Definition: Annehmen (§ 331 StGB)
7. Mai 2026
3 Kommentare
Definition
Wann nimmt der Täter einen Vorteil an (§ 331 StGB)?
Der Täter nimmt einen Vorteil an, wenn er im gegenseitigen Einvernehmen sämtliche Vorteile entgegennimmt.
Fundstellen
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