Jurafuchs

4,8(941 mal geöffnet in Jurafuchs)

Definition: Nicht zur Kenntnis bestimmt (§ 202 Abs. 1 Nr. 1 StGB)

7. Mai 2026
1 Kommentar

Definition

Definiere den Begriff „nicht zur Kenntnis bestimmt“ (§ 202 Abs. 1 Nr. 1 StGB):

Nicht zur Kenntnis bestimmt ist ein Schriftstück auch dann, wenn der Täter nach dem Willen des Berechtigten noch nicht oder nicht mehr Kenntnis nehmen soll.

Fundstellen

Wie funktioniert Jurafuchs?

Jurafuchs
Eine Besprechung von:Jurafuchs
FacebookTwitterLinkedInInstagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!