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Definition: Ergänzende Vertragsauslegung (§ 157 BGB)
7. Mai 2026
9 Kommentare
Definition
Was versteht man unter der „ergänzenden Vertragsauslegung“ (§ 157 BGB)?
Ergänzende Vertragsauslegung bedeutet Ergänzung eines lückenhaften Rechtsgeschäfts.
Fundstellen
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