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Definition: Abhörgerät (§ 201 Abs. 2 Nr. 1 StGB)
7. Mai 2026
Definition
Definiere den Begriff „Abhörgerät“ (§ 201 Abs. 2 Nr. 1 StGB)
Abhörgeräte sind technische Vorrichtungen jeglicher Art, die das gesprochene Wort über dessen normalen Klangbereich hinaus durch Verstärkung oder Übertragung unmittelbar wahrnehmbar machen.
Fundstellen
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