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Definition: Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (vor § 987 BGB)

7. Mai 2026
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Definition

Was versteht man unter dem „Eigentümer-Besitzer-Verhältnis“?

Ansprüche aus den §§ 987-1003 BGB sind anders als § 985 BGB keine dinglichen, sondern schuldrechtliche Ansprüche. Sie entstehen aus dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (EBV), das ein gesetzliches Schuldverhältnis darstellt. Mit dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis gleichzusetzen, ist die Vindikationslage. Grundsätzlich ist Voraussetzung aller Ansprüche aus §§ 987-1003 BGB das Bestehen des EBV/einer Vindikationslage.

Das EBV statuiert in § 993 Abs. 1 a.E. BGB eine gewisse Sperrwirkung, weshalb Ansprüche aus dem EBV immer vor deliktischen und bereicherungsrechtlichen Ansprüchen zu prüfen sind.

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