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Definition: Versprechen (§ 333 StGB)

7. Mai 2026

Definition

Wann „verspricht“ der Vorteilsgeber (§ 333 StGB)?

Der Vorteilsgeber verspricht, wenn eine gegenseitige Vereinbarung vorliegt, einen Vorteil später zukommen zu lassen.

Mit dem Sichversprechenlassen korrespondiert das Versprechen.

Fundstellen

Wie funktioniert Jurafuchs?

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