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Definition: Digitale Produkte (§ 327 Abs. 1 BGB)

7. Mai 2026
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Definition

Definiere den Begriff „Digitales Produkt“ (§ 327 Abs. 1 BGB):

Der Begriff digitales Produkt umfasst digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen.

Der Begriff „Digitales Produkt“ ist in § 327 Abs. 1 BGB legaldefiniert, sodass Du den Begriff nicht auswendig lernen musst.

Fundstellen

Wie funktioniert Jurafuchs?

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Eine Besprechung von:Jurafuchs
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