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Definition: Herstellen (§ 201a Abs. 1 StGB)
7. Mai 2026
Definition
Definiere den Begriff „herstellen“ (§ 201a Abs. 1 StGB):
„Herstellen“ bedeutet das Hervorbringen einer Bildaufnahme und erfasst damit alle Handlungen zur Anfertigung einer Bildaufnahme mit technischen Mitteln durch die Speicherung des Motivs auf einem Datenträger.
Fundstellen
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